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Magdeburg – Sachsen-Anhalt will den Umgang mit psychisch kranken und suchtkranken Straftätern neu regeln. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Maßregelvollzugs auf den Weg gebracht. Der Landtag soll nun darüber beraten.
Das bisherige Maßregelvollzugsgesetz soll grundlegend überarbeitet werden – das teilte das Sozialministerium in Magdeburg mit. Hinter der Reform steckt das Ziel, den Vollzug an aktuelle rechtliche und wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Denn seit der letzten Fassung des Gesetzes hat sich einiges getan: Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen neue Maßstäbe gesetzt, hinzu kommen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) betonte, es gehe darum, die Balance zwischen dem Schutz der Bevölkerung auf der einen und Therapie sowie Resozialisierung auf der anderen Seite zu wahren. „Wir setzen auf individualisierte und intensivierte Therapieangebote, die den Betroffenen realistische Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der Einrichtung eröffnen und unverhältnismäßig lange Unterbringungen vermeiden“, sagte sie.
Der Gesetzentwurf sieht mehrere Neuerungen vor. So soll das Selbstbestimmungsrecht der Untergebrachten gestärkt werden. Künftig wird unter anderem geregelt, dass Patientenverfügungen beachtet werden müssen. Gleichzeitig werden Eingriffstatbestände wie etwa Zwangsbehandlungen klarer gefasst – ein Punkt, der in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen gesorgt hat.
Darüber hinaus setzt der Entwurf europäische Datenschutzvorgaben um und legt fest, welche Qualifikationen das Personal im Maßregelvollzug mitbringen muss. Der Landtag wird sich in den kommenden Wochen mit dem Entwurf befassen.
Geschrieben von: Enrico Sempert
today31. Januar 2026 21 3
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